6. Rober Havighurst

6.1. Entwicklungsaufgaben

Was genau ist nun unter Entwicklungsaufgaben zu verstehen?

Aus Sicht von Havighurst stellen Entwicklungsaufgaben in erster Linie Lernaufgaben dar. Entwicklung wird somit als ein Lernprozess angesehen, der sich über den gesamten Lebenslauf erstreckt. Im Zusammenhang mit realen Anforderungen, führt dieser Prozess zum Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen, die für eine zufrieden stellende Bewältigung des Lebens in der Gesellschaft von Bedeutung sind.

Richter mit Hammer in der Hand

Die Entwicklungsaufgaben haben somit einen normativen und einen deskriptiven Charakter. Durch die gesellschaftliche Festlegung der Aufgaben sind sie normativ. Der Grad der normativen Verpflichtung variiert dabei von Angeboten mit Empfehlungscharakter bis hin zu strikten, durch Sanktionsandrohungen gestützten Forderungen. So wird dem Nachkommen der Schulpflicht nötigenfalls polizeilich nachgeholfen, während die Eheschließung in der heutigen Zeit kaum noch als verpflichtende Norm angesehen werden kann.

Eine Entwicklungsaufgabe stellt somit ein Bindeglied im Spannungsverhältnis zwischen individuellen Bedürfnissen einerseits und gesellschaftlichen Anforderungen andererseits dar. Gleichzeitig gliedern Entwicklungsaufgaben den Lebenslauf, indem sie Sozialisationsziele vorgeben. Die Abfolge dieser Ziele, die im Verlauf des Lebens erwartet werden können, also langfristig voraussehbar sind, werden als sozialer Lebensfahrplan bezeichnet („social timetable“). Zu diesen voraussehbaren Übergängen gehören z.B. der Schuleintritt, der Berufsbeginn und die Elternschaft.

Entwicklungsaufgaben können jedoch nicht ausschließlich als vorgegeben angesehen werden. Darüber hinaus entwickelt sich der Mensch auch in Orientierung an ganz persönlichen Zielen und Projekten.